Allgemeine Geschäftsbedingungen
Brautgewand aus zweiter Hand
Inh. Aniko Kawaters
Steinstraße 24
46446 Emmerich
AGB
1. Geltung:
Die Beratung und der Verkauf von Brautmode, Zubehör erfolgt ausschließlich zu diesen allgemein für das oben genannte Geschäft gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die nachfolgenden Abschnitte gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung mit den Kundinnen von Brautgewand aus zweiter Hand
2. Die Anproben sind kostenfrei.
3. Terminabsage: Im Falle einer kurzfristigen Terminabsage von der Kundenseite von weniger als 48 Stunden oder bei Nichterscheinen berechnen wir einen Schadensersatz in Höhe von 50 Euro (inkl. Umsatzsteuer). Eine Terminabsage ist nur schriftlich gültig oder kann direkt über die Emailbestätigung zum Termin erfolgen. Die Rechnung wird per E-Mail und/oder per Post zugestellt.
4. Fotos sind während der Anprobe gestattet.
5. Brautgewand aus zweiter Hand weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die ausgezeichneten Preise allein auf die Ware beziehen. Änderungen an der Ware nach Wunsch sind in diesem Preis nicht enthalten. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Als verbindlich gelten die im Kaufvertrag, Rechnung/Werksvertrag angegebenen Preise. Die angegebenen Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
6. Gewährleistung:
Gewährleistungspflicht beginnt mit der Übergabe der Ware. Während dieser Zeit werden alle Mängel, die der gesetzlichen Gewährleistungspflicht unterliegen, völlig kostenlos behoben. Die Gewährleistungsansprüche sind nach verlassen des Geschäftes mit dem Produkt ausgeschlossen. Die Sachgewährleistung für Mängel an Secondhandbrautkleidern und Musterkleidern ist für als solche gekennzeichneten Mängel ausgeschlossen. Ausgenommen von der Gewährleistung bzw. Garantie sind Schäden, die auf Veränderungen des Kleides, natürlichen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch und mangelnde oder falsche Pflege zurückzuführen sind. Brautgewand aus zweiter Hand haftet nicht für Schäden, die durch den Verbraucher oder Dritte ( z.B. Reinigung, Schneiderei, etc.) entstanden sind.
7. Brautkleidbestellung:
Lieferung Die Brautkleider werden vom Verkäufer beim Hersteller auf Konfektionsmaß bestellt. Dies entspricht keiner Maßschneiderung. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass sich nach der Fertigstellung des Brautkleides weitere Änderungen am Kleid ergeben. Die Lieferzeit der Brautkleidbestellung richtet sich nach der Produktionszeit und Lieferzeit des jeweiligen Lieferanten. Kann das bestellte Kleid aufgrund von Umständen, die Brautgewand aus zweiter Hand nicht zu vertreten hat (zum Beispiel durch Hersteller- oder Lieferantenverschulden) nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht geliefert werden, verliert der Kaufvertrag seine Gültigkeit. Sondervereinbarungen sind nur nach Absprache mit der Geschäftsleitung möglich.
8. Änderungen:
Gerne vermitteln wir je nach Verfügbarkeit einen auf Brautmode spezialisierten Schneider für Änderungswünsche. Für die Beauftragung der Änderungsarbeiten ist der Käufer zuständig. Der Käufer trägt auch die Kosten der Änderung. Die Kosten sind nicht im Kaufpreis enthalten und werden nach Aufwand berechnet. Firma Brautgewand aus zweiter Hand übernimmt keinerlei Haftung für Änderungen, diese sind separater Vertragsgegenstand zwischen dem vermittelten Schneider und der Kundin. Ein Vertragsverhältnis im Hinblick auf die Änderungen kommt zwischen dem Kunden / der Kundin und Brautgewand aus zweiter Hand nicht zu Stande.
9. Zahlungsmöglichkeiten & Bedingungen:
Wir akzeptieren EC-Zahlung, Visa, Mastercard oder Banküberweisungen. Ratenkauf ist in unserem Geschäft möglich. Schecks werden nicht angenommen. Bei Kaufverträgen von Brautkleidern die auf Kundenwunsch bestellt werden, ist eine Anzahlung in Höhe von 50% sofort fällig. Der Restbetrag erfolgt bei Abholung des Kleides. Die Beauftragung des Herstellers zur Fertigung des Brautkleides erfolgt seitens des Verkäufers umgehend nach Feststellung des ersten Zahlungseingangs. Das Kleid bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
10. Widerruf und Rückgabe:
Unsere Ware ist vom Umtausch und von der Rückgabe ausgeschlossen. Erforderliche Änderungen aufgrund fehlerhaft übermittelter Maße, privaten Lebensumständen oder eingetretener figürlicher Veränderungen (Zum Beispiel Schwangerschaft, Ab- und Zunahme des Körpergewichtes oder der Wegfall des Hochzeitstermins etc.) sind immer vom Kunden zu tragen und fallen zu seinen Lasten. Bei etwaigen Mängeln greift das gesetzliche Gewährleistungsrecht.
11. Lagerung, Versicherung:
Wir haben keine Lagerkapazitäten. Secondhandbrautkleider und Samples werden direkt mitgenommen. Brautkleider die auf Kundenwunsch bestellt wurden, lagern wir bis zur Abholung bei uns. Die Abholung sollte nach Emailerhalt, ca. 4 Wochen erfolgen. Zum Schutz ist die Ware über diesen Zeitraum versichert. Ort der Aufbewahrung sind die Geschäftsräumlichkeiten der Firma Brautgewand aus zweiter Hand
12. Kaufvertrag:
Der Auftraggeber (Kundin) erklärt sich durch einen freien Willen und mit einer Unterschrift im Kaufvertrag der Annahme des unterbreiteten Angebotes. Es kommt folglich ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande. Dies gilt auch, wenn das Kleid / die Ware nach dem Kauf eingelagert wird und das Geschäft somit noch nicht verlassen hat.
13. Gültigkeit:
Wenn einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten oder sein werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen gleichwohl gültig. In diesem Falle werden die ungültigen Bestimmungen durch welche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung am nächsten kommen.